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VerfGH Bayern, 25.05.1987 - 37-VI-87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Bayern, 25.05.1987 - 37-VI-87
- VerfGH Bayern, 20.07.1987 - 37-VI-87
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Bayern, 07.04.1993 - 45-VI-93
(VerfGH München: vorläufige Aussetzung der aufschiebenden Wirkung des …
Ist eine Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich erfolgversprechend oder offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so hat der Verfassungsgerichtshof allein die Folgen abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Beschwerdeführer aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, im Hauptsacheverfahren aber dem Beschwerdeführer der Erfolg zu versagen wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 40, 65/67 f.; 43, 29/33; VerfGH BayVBl 1992, 432/433 m.w.N.).Ist eine Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich erfolgversprechend oder offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so hat der Verfassungsgerichtshof allein die Folgen abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Beschwerdeführer aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, im Hauptsacheverfahren aber dem Beschwerdeführer der Erfolg zu versagen wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 40, 65/67 f.; 43, 29/33; VerfGH BayVBl 1992, 432/433 m.w.N.).
- VerfGH Bayern, 04.09.2009 - 92-VI-09 Im Übrigen wägt der Verfassungsgerichtshof die Folgen ab, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (VerfGH vom 25.5.1987 = VerfGH 40, 65/68; vgl. auch BVerfG vom 23.6.2004 = BVerfGE 111, 147/152 ff.).